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Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

SpaEfV

Die deutsche Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Unternehmen, die eine Steuerentlastung geltend machen wollen, müssen eine Energieeinsparung erbringen, indem sie nachweisen, dass sie ein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem betreiben. Alle kleine und mittlere Unternehmen können anstelle ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz führen.

KMU Definition

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Unternehmen, die Energie verbrauchen, haben einen Anspruch auf den Spitzenausgleich.


Was sind die Vorteile der SpaEfV?

  • staatliche Vergünstigungen / Steuerrückerstattung in Anlehung an die besondere Ausgleichsregelung nach der Spitzenausgleichs
  • Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
  • Imagegewinn
  • Wirtschaftlichkeitssteigerung

Nachweise & Verordnungen

  • Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz Zollformular 1449
  • Antrag auf Steuerentlastung von der Stromsteuer und/oder Energiesteuer in Sonderfällen Zollformular 1450

Ablauf der Zertifizierung nach SpaEfV?

Das Ministerium wollte mit dieser Verordnung eine Handhabe für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) schaffen, die Anforderungen der ISO 50001 Norm an das betriebliche Energiemanagement zu erreichen.
An dieser Stelle wird sich an der KMU-Definition der Europäischen Kommission orientiert. Die Verordnung unterscheidet zwischen dem Regelverfahren (ab 2015, §4 SpaEfV) und der vereinfachten dokumentenbasierten Prüfung nach SpaEfV im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Der Zwei-Jahres-Rhythmus ist unternehmensbezogen festzustellen und setzt voraus, dass der Nachweisführung unter Verzicht auf eine Vor-Ort-Prüfung jeweils ein Antragsjahr mit Nachweisführung unter Durchführung der Vor-Ort-Prüfung vorausgegangen ist.
Bei wesentlichen Änderungen der Energieeinsatzmengen oder Wechsel der Energieträger und / oder Änderungen in der Unternehmensstruktur kann eine rein dokumentenbasierte Prüfung nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist zwingend eine Vor-Ort-Begutachtung erforderlich.

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